Forschung
Wie in der Beschreibung dargelegt, stellt die Scheibe eine Gerichtssitzung dar. Um welches Gericht es sich handelt, bleibt jedoch im Ungewissen. Wie bereits Paul Boesch erkannte, ist das beschriftete Glas am unteren Rand ein Flickstück aus einem anderen alten Glasgemälde (Boesch, 1956, S. 15). Er rekonstruierte die Inschrift des Flickstücks folgendermassen: “Caspar Blarer von Wartensee, Vogt zu Arbon / Anno 1566” (vgl. die Stiftung des Vogtes TG_312).
Die Scheibe ist sehr ähnlich komponiert wie die Scheibe des Gerichtherrs Niklaus von Gall mit Darstellung des Gerichts von Hessenreuti (… Mehr
Wie in der Beschreibung dargelegt, stellt die Scheibe eine Gerichtssitzung dar. Um welches Gericht es sich handelt, bleibt jedoch im Ungewissen. Wie bereits Paul Boesch erkannte, ist das beschriftete Glas am unteren Rand ein Flickstück aus einem anderen alten Glasgemälde (Boesch, 1956, S. 15). Er rekonstruierte die Inschrift des Flickstücks folgendermassen: “Caspar Blarer von Wartensee, Vogt zu Arbon / Anno 1566” (vgl. die Stiftung des Vogtes TG_312).
Die Scheibe ist sehr ähnlich komponiert wie die Scheibe des Gerichtherrs Niklaus von Gall mit Darstellung des Gerichts von Hessenreuti (TG_298). Auch in stilistischer Hinsicht sind die beiden Scheiben eng verwandt. Sowohl die Gestaltung des Raumes, die Figuren als auch die rahmenden Säulen sind vergleichbar. Von Galls Scheibe trägt das Monogramm Balthasar Federlins. Diesem in Konstanz ansässigen Glasmaler ist demnach auch die vorliegende Scheibe zuzuweisen. Da Federlin 1582 verstarb, muss sie vor diesem Jahr entstanden sein.
Die Scheibe wird genannt in:
Boesch, 1956, S. 15.
Bürgergemeinde Frauenfeld, 1983, S. 39.
Weniger Datierung
um 1570
Zeitraum
1560 – 1582
Ursprünglicher Standort
Herstellungsort
Eigentümer*in
Seit 1938 Bürgergemeinde Arbon
Vorbesitzer*in
Bis 1938 Frau Hedwig Saurer-Hauser (1938 Geschenk an Bürgergemeinde Arbon).