Das Hauptbild zeigt die auf einem Podest stehende, gekrönte Justitia in violettem Gewand und blauem Mantel. Mit verschleierten Augen hält sie in ihrer Rechten das Richtschwert und in der Linken die Waage. Um das Podest versammelt sind zum einen drei Herrschergestalten, die sich durch ihre Kopfbedeckungen als Kaiser (Krone), Papst (Tiara) sowie König oder Sultan (Kopfzierde aus Kronreif und Turban) zu erkennen geben, und zum anderen ein Bettlerpaar mit seinem Kind. Während die Waagschale aufseiten des in völlig zerlumpten Kleidern dargestellten Bettlerpaares lediglich zwei Federn vom Hut des Mannes enthält, ist die den prächtig ausstaffierten Regenten zugeordnete mit einem schweren Geldbeutel gefüllt. Die hier als Richterin über Arm und Reich auftretende Justitia vermag dabei trotz des ungleich schweren Schaleninhalts ihre Waage auszutarieren. Sie verkörpert damit die unbestechliche, der reinen Wahrheit verpflichtete Justitia. Dass sie bei ihrer unparteiischen Urteilsfindung des klugen Sachverstands bedarf, unterstreicht die Personifikation der Weisheit, die mit ihren gängigen Attributen Spiegel und Schlange das Podestmedaillon schmückt. Unterhalb der Figurenszene befindet sich die Stifterinschrift in einer gelben Rollwerktafel. Ihr zentral aufgesetzt ist das oval umkränzte Wappen Heinrich Stählis. Als Vogt von Lotzwil hatte derselbe immer wieder Urteile zu fällen. Dass die unbestechliche Justitia für ihn dabei das Vorbild abgab, verdeutlicht die oberhalb von dieser in der gelben Rollwerkkartusche festgehaltene Bildlegende.
11M44 · Justice, 'Justitia'; 'Giustitia divina' (Ripa) ~ one of the Four Cardinal Virtues
11P3111 · pope
44B112 · emperor
44B113 · king
46A122 · armorial bearing, heraldry
46A151 · beggar
5(+11) · Abstract Ideas and Concepts (+ abstract concept represented by female figure)
Wappen Heinrich Stäli (Stähli)
Heinrich Stäli ge / wesner Amptschrÿ / ber diβmal= en Vogt al / hie Zů Lotzwÿl Ao. 1656.
Iustitia gefalt Gott wol : / Darby man nit ansechen sol. / Konig fürsten vnd die Herren : / Sonder dem Armen rechtbescheren. / Wan nun ein Richter hie vff Erden : / Diβ tůn. wirt er gesegnet werden.
Keine