Die Willkommscheibe zeigt die beiden gegengleich komponierten Stifterpaare vor gelbem Blattrankendamast. Ihre eine Hand in die Hüfte gestemmt, halten die beiden langbärtigen Männer in der anderen die Halbarte. Zudem führen sie Schwert und Schweizerdolch mit sich. Beide erscheinen in Pluderhosen, Strümpfen, einem Hemd mit Puffärmeln und einem schwarzen Wams. Ihr Haupt ziert ein Hut mit Agraffe und breiter Feder. Während der Halbartier rechts unter seinem Wams vollständig rot gewandet ist, trägt sein Gegenüber geschlitzte blaue Kleidung mit grünem Unterstoff. Bunter sind die Gewänder ihrer Gemahlinnen, bestehend aus langem Rock, Schürze, Mieder, Halskrause und Barett. Den Beutel mit Essbesteck am Gürtel befestigt, präsentieren diese ihren Männern den Becher mit dem Willkommenstrunk. Breitbeinig dastehend, rahmen die beiden Stifter mit ihren Füssen gleichsam ihren Wappenschild, der, seitlich dem beschrifteten Podium vorgesetzt, dieses überragt. Hinter den Figuren tragen eine Mittel- und zwei Randsäulen ein rotes Gebälk. Das durch eine Mittelstütze unterteilte Oberbild zeigt links einen Mann, der ein beladenes Pferd vor sich hertreibt, sowie Viehhändler mit einer Schafherde beim Geschäftsabschluss. Rechts sind ein Bauer und sein Knecht beim Pflügen mit einem Pferdegespann dargestellt.
41C322 · Krug, Becher, Pokal
42D3 · Ehe, verheiratetes Paar, Ehestand; Matrimonium
45C14(HALBERD) · Streitwaffen (zum Schlagen, Stechen, Stoßen): Hellebarde
46A122 · Wappenschild, heraldisches Symbol
46A14 · Bauern
46B21 · Kaufmann, Händler, Verkäufer
46C13141(+5) · Pferd (+ Formen und Mittel der (räumlichen) Beförderung)
47I123 · pflügen
47I2211 · Herde, Schafherde, Rinderherde
Wappen Stefan Brötti, Augustin Kunz (Kuntz)
Steffen Bröttÿe vnd Dichttla Vliger sin HusFrouw Agastin / Kuntzen vnd Dichttla Dicken Sinn HusFrouw vs dem Nidersibenthall 1611.
Keine