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BE_633: Wappenscheibe Anton von Graffenried
(BE_Stettlen_refK_Grafenried_sIII)

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Titel

Wappenscheibe Anton von Graffenried

Art des Objekts
Künstler*in / Hersteller*in
Fueter, Andreas · durch Quelle gesichert
Datierung
1730
Masse
31 x 23.3 cm im Licht
Standort
Lage
s III 4b
Inventar

Ikonografie

Beschreibung

Vor blauem Grund ist unter zurückgezogenem grauem Vorhang das Wappen des Anton von Graffenried in einer mehrfarbigen, von Palmwedeln umfassten Rollwerkkartusche dargestellt. Es wird von einer Freiherrenkrone mit sieben Kugeln überhöht. Am Scheibenfuss nimmt ein Sockel in ganzer Scheibenbreite die Stifterinschrift auf.

Iconclass Code
46A122 · Wappenschild, heraldisches Symbol
Heraldik

Wappen Anton von Graffenried

Inschrift

Herr Anthoni Von Graffenried / diser Zeit Regierender Venner der St: Bern, / Herr Zů Bellerive und Valleman, 1730.

Signatur

Keine

Technik / Zustand

Erhaltungszustand und Restaurierungen

Je eine neue Ergänzung Mitte des rechten Randes (im Palmwedel) und in der Inschrift (das Foto des SNM Zürich zeigt stattdessen ein Flickstück bzw. eine Lücke sowie Ausbrüche in der Bemalung); stellenweise Übermalungen (Kaltretuschen im Wappen und im Vorhang oben rechts); Sprungbleie; die Verbleiung erneuert.

Restaurierungen 1906: Das Bernische Historische Museum beauftragt die Firma W. Isler & Cie. mit der Restauration der Wappenscheiben (Born 1991, S. 73). 1921/26 (anlässlich Ersetzen der Chorfenster) Louis Halter, Bern: Einfügung einer Ergänzung am rechten Rand (anstelle eines alten Flickstücks) und in der Inschrift; Einsetzen von Sprungbleien. 1953 Eugen und Louis Halter, Bern: Behebung der Farbschäden durch Schweisswasser: Nachmalen der Scheiben mit Kaltfarbe (Ölfarbe), Konservierung der Scheibenvorder- und rückseiten, Bleisicherung (Born 1991, S. 82f.).

Technik

Farbloses Glas; Bemalung mit Schwarzlot, Silbergelb, Eisenrot sowie blauer und violetter Schmelzfarbe.

Entstehungsgeschichte

Forschung

Anton von Graffenried (14.3.1658–19.11.1731), Sohn des Berner Schultheissen Emanuel (1636–1715), sass ab 1680 im Berner Grossen Rat. 1686 diente er als Ohmgeldner, 1690–1696 als Landvogt in Bipp und 1709 als Salzdirektor in Aigle. 1715 kam er in den Heimlichen und Kleinen Rat und übte 1719–1731 zweimal das Amt des Venners zu Pfistern aus. Der Herr von Bellerive (Waadtland) und Vallamand war zweimal verheiratet: in erster Ehe seit 1679 mit Maria von Muralt (1662–1692), Tochter des Johann Bernhard von Muralt, und nach ihrem Tod seit 1693 mit Maria Magdalena von Graffenried (1664–1741), einer Tochter des Herrn von Chevron (Gemeinde Aigle) und Landvogts von Chillon, Johann von Graffenried (HBLS 3/1926, S. 628; Born 1991, S. 50; Kessel 2015). Wappenscheiben Anton von Graffenrieds haben sich auch in den Kirchen von Frutigen (1728), Herzogenbuchsee (1728) und Hilterfingen/Oberhofen (1728) aus der gleichen Glasmalerwerkstatt erhalten. Für das Standeswappen Berns, das Wappen des dortigen Deutschseckelmeisters und der vier Venner erhielt der Glasmaler Andreas Fueter laut der Berner Seckelmeisterrechnung vom 17. Oktober 1730 über 106 Pfund: "H. Glaassmahler Fueter für Mrghhrn. und Mrhghrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren Ehren-Waappen, in die Kirchen zu Stettlen bezahlt 106 lb. 13 Sch. 4 d" (Keller-Ris 1915, S. 170). Bis auf die Standesscheibe folgen diese Werke alle dem gleichen Kompositionsschema.

Eine farbige Zeichnung dieser Scheibe findet sich im Album des Emanuel Edmund von Graffenried (1829–1881) im Bernischen Historischen Museum (BHM Bern, Inv. 6202.58).

Datierung
1730
StifterIn

Graffenried, Anton von (1658–1731), Venner

Herstellungsort
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern. 1933 trat der Kanton den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.). Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Vorbesitzer*in

Staat Bern

Bibliografie und Quellen

Literatur

Egbert Friedrich von Mülinen, Beiträge zur Heimathkunde des Kantons Bern deutschen Theils, Viertes Heft. Mittelland. III. Papiermühle–Zuzwyl, Bern 1883, S. 140.

Franz Thormann/Wolfgang Friedrich von Mülinen, Die Glasgemälde der bernischen Kirchen, Bern o. J. [1896], S. 49f., 89.

Heinrich Oidtmann, Geschichte der Schweizer Glasmalerei, Leipzig 1905, S. 32, 242.

J. Keller-Ris, Die Fenster- und Wappenschenkungen des Staates Bern von 1540 bis 1797, in: Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde NF 17/1915, S. 170.

Alfred G. Roth, Johann Conrad Dür, der letzte Glasmaler von Burgdorf?, in: Festgabe für Alfred Bärtschi zu seinem 70. Geburtstag 24. Okt. 1960, Fasc. 11, Burgdorf 1960, S. 4f. (Johann Konrad Dür).

Otto Born, Aus der Geschichte der Kirche und des alten Kirchspiels Stettlen, Bern 1991, S. 47–53, Farbabb. 20.

Fueter, Andreas, in: Allgemeines Künstlerlexikon 46/2005, S. 171f.

Uta Bergmann, Die Freiburger Glasmalerei des 16. bis 18. Jahrhunderts, Bern etc. 2014, Bd. 2, S. 788 (Andreas Fueter).

Vgl.

P. Kessel, Berner Geschlechter, 2015 [URL: http://www.bernergeschlechter.ch/humo-gen/family.php?database=humo_~%~id=F37143~%~main_person=I54198; 4.9.2015].

Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (HBLS).

Weiteres Bildmaterial

Bern, Fotos Louis Halter (Scheibe im Zustand vor und nach Renovation) als Depositum des Bernischen Historischen Museums im Vitrocentre Romont (Inv. 25257); SNM Zürich, Neg. 9966 (Andreas Fueter)

Bildinformationen

Name des Bildes
BE_Stettlen_refK_Grafenried_sIII
Fotonachweise
© Vitrocentre Romont
Aufnahmedatum
2015
Copyright
© Evangelische-reformierte Kirchgemeinde Stettlen
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern. 1933 trat der Kanton den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.). Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Inventar

Referenznummer
BE_633
Autor*in und Datum des Eintrags
Rolf Hasler ; Sarah Keller ; Uta Bergmann 2016

Weiteres Bildmaterial und verwandte Objekte

Zusätzliches Bildmaterial
Schema